Steuern, Steuerfreibeträge

Steuern und Steuerfreibeträge sind im Ehrenamt ein Thema, wenn z.B. Pauschalen (z.B. Übungsleiterpauschale) gezahlt werden oder Spenden in Form von Sachmitteln erbracht werden.

Steuerfreibeträge

Steuerfreibeträge für Zuwendungen für Vorstände gemeinnütziger Vereine:
Das Bundesministerium der Finanzen weist dringend darauf hin, dass die seit Oktober 2007 mögliche steuerfreie Zahlung von Tätigkeitsvergütungen an Vorstände mit der Satzung des Vereins abgestimmt sein muss, um den Status der Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren. Gegebenenfalls ist die Satzung bis zum 31.12.2009 zu ändern.
Weiteres zu den Steuerfreibeträgen können sie auf den Seiten des Bundesministeriums nachlesen.

www.bundesfinanzministerium.de

Steuererleichterung

Informationen zu diesem Thema für engagierte Bürger hat die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz – Bürgerschaftliches Engagement – in Hamburg zusammengestellt. Neben übersichtlichen Informationen finden sich Links zu den entsprechenden Gesetzestexten.

Steuererleichterung für engagierte Bürger / Hamburg (gilt auch für Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern)

Steuererleichterungen

Das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ sieht Steuererleichterungen für Spender und Stifter vor. Die Auswikungen des Gesetzes auf die Katholische Kirche sind in dieser Broschüre zusammengestellt. 
Für die Pfarreien, die ab dem 29.04.2014 gegründet wurden, gelten andere Zuständigkeiten für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen. Bitte beachten Sie die Hinweise im Amtsblatt 06/2017. (Art. 88, Seite 126)

Und hier finden Sie die Formulare.

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