Der Pfarrpastoralrat ist das Beratungs- und Entscheidungsgremium für pastorale Belange der Pfarrei.
Hauptaufgabe des Pfarrpastoralrates ist die Umsetzung und Verwirklichung der im Pastoralkonzept für die Pfarrei festgehaltenen Schwerpunkte, Haltungen und Ausrichtungen.
Zum Pfarrpastoralrat gehören
- Pro Gemeindeteam ein_e Vertreter_in
- Pro Gemeinde ein bis drei durch die Gemeindekonferenz entsandte Mitglieder
- Pro Ort kirchlichen Lebens ein_e Vertreter_in
- Ein Mitglied des Kirchenvorstandes
- Ein bis drei Mitglieder aus dem Pastoralteam
- Der Pfarrer
Detaillierte Erläuterungen finden sich im „Statut über pfarreiliche und gemeindliche Pastoralgremien im Erzbistum Hamburg“ im Abschnitt 7 in den §§ 22-26.