Neue Informationen für die Beantragung von Fördermitteln beim Bonifatiuswerk
Zu Projekten aus folgenden Bereichen können Anträge zur Förderung gestellt werden:
- Kinder- und Jugendhilfehilfe
- Verkehrshilfe
- Bauprojekte
- Glaubenshilfe
Die konkreten Informationen finden Sie direkt beim Bonifatiuswerk: Antragstellung | Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken
Bitte beachten Sie die regionalen Angebote und die allgemeinen Hinweise.
Bitte beachten Sie die neuen Fördervoraussetzungen im Blick auf das Vorliegen eines Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK). Weitere Hinweise finden Sie in den Ergänzungen zur Vergabeordnung.
Anträge müssen spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn vollständig und aussagekräftig beim Bonifatiuswerk vorliegen. Ansonsten ist eine Bearbeitung nicht mehr möglich.
Auf den neuen Formularen ist auch ein Hinweis, dass für Projekte, die 2022 beginnen, spätestens zum Projektstart ein Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt vorliegen muss.